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Ausgabe 4/00   Seite 33ff

Während auch 1999 rund 165 000 junge Männer (ca. 34% der Wehrpflichtigen) den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigerten, gibt es im Bereich des "Kriegsdienstes mit der Steuer" nach wie vor keine rechtlichen Möglichkeiten zur Gewissensentlastung. Seit Jahren arbeitet allerdings eine internationale Bewegung auf eine parlamentarisch-rechtliche Regelung von Rüstungssteuerverweigerung hin. Darüberhinaus lassen sich die bisherigen Erfahrungen zu konkreten Vorschlägen der Steuerverweigerung zusammenfassen.(1)

Militärsteuerverweigerung. Individuelles Konzept und politisches Vorhaben

Internationale politische Geschichte

Organisierte Kriegsteuerverweigerung gibt es in USA seit den 40er Jahren. Sie entstanden aus Initiativen gegen "freiwillige" Kriegsanleihen und gingen in den 60ern im Protest gegen den Vietnamkrieg und das Wettrüsten auf. Die "National Campaign for a Peace Tax Fund" bringt ihren Friedensteuergesetzentwurf seit 1979 immer wieder in die parlamentarische Beratung in Washington ein.(2)

1986 fand in Tübingen die 1. Internationale Konferenz der Friedenssteuer-Initiativen und Kriegssteuerverweigerer mit Teilnehmern aus 12 Staaten, u.a. aus USA, Japan und Australien statt. Es folgten Konferenzen im Zweijahresrhythmus 1988 in den Niederlanden (Vierhouten), 1990 in Italien (Aosta), 1992 in Belgien (Brüssel), 1994 in Spanien (Hondarribia), (3) 1996 in England (Hoddesdon), 1998 in Indien (Neu-Delhi) und 2000 in den USA (Washington DC). 1996 wurde die "Conscience and Peace Tax International" (CPTI) (4) gegründet, als internationale und gemeinnützige Organisation nach belgischem Recht eingetragen, besitzt sie den UNO-Status einer Non-Governmental-Organisation (NGO). Ziel ist die Anerkennung des Rechts, Steuern für Waffen, Kriegsvorbereitung und Krieg aus Gewissensgründen zu verweigern und die Aufnahme dieses Rechts in den Katalog der Allgemeinen Menschenrechte. Zur Zeit sind Gesetzesvorlagen dazu in Australien, Belgien, Kanada, Deutschland, Großbritannien, Italien, Niederlande, Ungarn und den USA in Vorbereitung oder bereits in die Parlamente eingebracht.(5)

Organisierte Steuerverweigerung in Deutschland

In Deutschland gab es Anfang der 80er Jahre erste einzelne und organisierte Aktionen der Steuerverweigerung. Im März 1983 bildete sich die "Friedenssteuer-Initiative" (FSI). Kirchliche MitarbeiterInnen bildeten bald die Gruppe "Steuern zu Pflugscharen". (6) Anfang der neunziger Jahre kam es aus Protest gegen den Golfkrieg und die von der Bundesregierung zu seiner Finanzierung überwiesenen 17 Milliarden DM zu einem massenhaften öffentlichen Interesse an Möglichkeiten der Steuerverweigerung.(7)

Mittlerweile hat sich die Bewegung in Deutschland reorganisiert und im "Netzwerk Friedenssteuer" (8) zusammengeschlossen. Von dort aus leistet sie Basis- und parlamentarische Aufbauarbeit, (9) sie unterstützt Steuerverweigernde mit dem Know-How der gesammelten Erfahrungen.(10) Alles unter dem Leitziel: Artikel 4 GG muß ergänzt werden: "Niemand darf gegen sein Gewissen gezwungen werden, mit Steuern Militär und Rüstung zu finanzieren."(11)

Die Zahl der Fälle (800, Stand 1991 )(12) erzeugte und erzeugt Handlungsdruck beim Gesetzgeber. Dieser äußerte sich bisher in drei Gesetzesinitiativen - alle aus den Reihen der Grünen bzw. Bündnisgrünen das "Gesetz zur Errichtung und Finanzierung eines Friedensfonds" (1986), "Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern" (1991) und den entsprechenden Artikel im "Gesetz zur Verfassungsreform" (1994): (13) Wer aus Gewissensgründen Rechtspflichten nicht erfüllen kann, muß die Möglichkeit erhalten, gleichbelastende oder gleichwertige Leistungen zu erbringen." In den drei Vorstößen ist durchaus von dem je vorhergehenden gelernt worden, die Hauptunterschiede und -kritikpunkte zeigt am besten eine synoptische Darstellung:(14)

Die aktuelle Strategie des Netzwerks zielt eher auf die Sammlung von Bündnispartnerinnen und -partnern aus allen politischen Parteien und Fraktionen des Bundestags als auf die Umsetzung eines neuen Gesetzesentwurfs. Das Netzwerk wirbt dabei mit dem Thema als solchem und seiner grundrechtlichen Relevanz. Dabei wird die liberal-bürgerrechtliche Dimension der Grundrechteproblematik der Gewissensfreiheit gegenüber dem traditionellen antimilitaristischen Anliegen ganz in den Vordergrund gerückt. (15) Nur im Hintergrund werden die konkreten Gesetzesvorlagen weiterentwickelt, um sie zum gegebenen Zeitpunkt fundiert vorlegen zu können. Es bleibt die Frage, wie sich das Thema bei dieser Vorgehensweise - Prozessieren und Bündnispartner im Bundestag suchen - medial forcieren läßt.

Rüstungssteuerverweigerung ist also zum Dauerthema geworden. Indes: Es fehlt der letzte Funken Öffentlichkeit. Die Bundesregierung hat sich über "humanitäre" Einsätze in Kambodscha, Somalia, Bosnien kontinuierlich an die "Normalität" weltweiter militärischer Einsatzfähigkeit herangearbeitet. Mit der anstehenden Restrukturierung der Bundeswehr und dem damit Verbundenen finanziellen Mehraufwand für militärische Zwecke stellt sich die Frage der zwangsweisen steuerlichen Unterstützung des Militärs verschärfter denn je.

Die Anleitung zum Selberbasteln

Noch gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für die Verweigerung von Militärsteuern aus Gewissensgründen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch wiederholt festgestellt, daß mit dem Grundrecht auf Freiheit des Gewissens (Art. 4,1 GG) (16) auch das Recht verbunden ist, dem eigenen Gewissen entsprechend zu leben und zu handeln. Die Verfassungswirklichkeit im Falle der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen sieht bis heute anders aus. So zeigt sich bei den Finanzbehörden und in den bisher etwa 50 Prozessen bei den Finanzgerichten der Länder, dem Bundesfinanzhof sowie dem Bundesverfassungsgericht erst ein sehr langsamer Lernprozeß.(17)

Verweigerungs- und Prozeßpraxis dient nach wie vor dazu, immer wieder für das Recht auf Gewissensfreiheit bei der Steuerzahlung einzutreten, Behördenvorgänge zu produzieren und die inhaltlichen Argumentationen über die Verwaltung in die Rechtsprechung zu tragen und schließlich zu politisieren. Hierbei soll der folgende knappe Überblick über den Ablauf einer Rüstungssteuerverweigerung aus Gewissensgründen in der derzeitigen Praxis helfen.
 
Schritt 1:  Der Antrag
  • Erklärung, daß man/frau nicht zur Mitfinanzierung von Militär und Rüstung herangezogen werden will (formlos als Anlage zum Lohnsteuer-Jahresausgleich oder zur Steuererklärung) 
  • Grundlage: Abgabenordnung (AO) § 163 Abweichende Festsetzung, d.h. Verringerung ("nach Lage des einzelnen Falles unbillig"), § 222 Stundung ("erhebliche Härte"), § 227 Erlaß ("erhebliche Unbilligkeit") : immer mit Bezugnahme auf Art. 4,1 GG (18)
  • wichtig: Begründung/Darlegung der Gewissensnot
  • Selbständige: Antrag zusammen mit Einkommenssteuererklärung 
  • Nichtselbständige: im Lohnsteuer-Jahresausgleich, eventuell auch bei monatlicher Lohnsteueranmeldung durch den Arbeitgeber (am besten: Arbeitgeber zur Mitwirkung gewinnen, der den Antrag zusammen mit der Lohnsteueranmeldung einreicht). 
Schritt 2:  Einspruch gegen den Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid 
  • Einspruch innerhalb von vier Wochen (formloses Schreiben) 
  • wahrscheinliche Reaktion: Ablehnung (muß begründet werden).
Schritt 3:  Widerspruch 
  • begründeter Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid innerhalb vier Wochen (gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung und erneut Stundung wg. laufendem Verfahren) 
  • wahrscheinlich: Ablehnung des Widerspruchs 
Schritt 4:  Die Beschwerde 
  • Beschwerde bei der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion innerhalb vier Wochen
Schritt 5:  Die Mahnungsrunden 
  • Mahnung, Drohung mit Säumnisgebühren (1%) 
  • 2 weitere Mahnungen, Vollstreckungsdrohung (ab hier wird's dann teuer: also entweder bezahlen oder klagen) 
Schritt 6:  Die Klage
  • Klage beim zuständigen Finanzgericht gegen die Ablehnung der Beschwerde durch die Oberfinanzdirektion
  • Anwaltszwang auf Beschluß möglich (§ 62 Finanzgerichtsordnung, FGO), immer teuer, Stundensätze und Anwaltsgebührentabellen!
  • Gerichtskostenrisiko ca.: 
                15 DM   bei einem Streitwert von        300 DM
                96 DM   bei einem Streitwert von        3.000 DM
                414 DM  bei einem Streitwert von        30.000 DM
    (incl. Aussetzung der Vollziehung und Stundung). 
  • In der Regel: Abweisung der Beschwerde (Kosten bis hierher: 3x Briefporto) 
  • Ablehnung der Oberfinanzdirektion wird (falls Klage ausbleibt) rechtskräftig und die Steuern sind zu bezahlen
Weitere Schritte können sein: Revision beim Bundesfinanzhof, Verfassungsbeschwerde... Wichtig: Einem ersten Schritt müssen nicht zwingend alle weiteren folgen. Die Zinsen auf den nicht gezahlten Steueranteil fallen während des laufenden Gerichtsverfahrens zugunsten des Verweigerers an. Es existiert ein bundesweites Sperrkonto(19) (Rechtsanwalt-Anderkonto), auf das die verweigerten Beträge ab dem Schritt 5 überwiesen werden können, um sich nicht dem Vorwurf der persönlichen finanziellen Vorteilnahme auszusetzen. Hinweise und Musterbriefe für die wichtigsten Konstellationen (Selbständige, Abhängige Beschäftigte, Spenden, Erbschaften, Außergewöhnliche Belastungen) liefert die ausgezeichnete Internetseite von Ralf Cüppers.(20) Ein in diesem Zusammenhang noch völlig ausgespartes Thema bleiben die indirekten Steuern (z.B. die Mehrwertsteuer), die ja auch einen Rüstungssteueranteil enthalten, da sie in das allgemeine Steueraufkommen fließen.

In den bisher etwa 50 Verfahren gab es noch keine einzige positive Entscheidung für einen Verweigerer. Aber auch ein negativer Urteilsspruch wirkt im Sinne des "steten Tropfens" und läßt sich in den meisten Fällen öffentlichkeitswirksamkeit im Hinblick auf die allgemeine Umsetzung der Idee der Steuerverweigerung verwerten.(21)

Steuerpraktische und -rechtliche Querulanz alleine haben keine Aussicht auf Erfolg im Hinblick auf eine politische Regelung im Sinne der Gewissensbelasteten. Das Ganze ist auch hier mehr als die Summe seiner Teile. Die Aktivitäten der vielen Verweigerer und Verweigerinnen - Spenden, Finanzverwaltungen mit dem Thema beschäftigen, Steuern vermeiden... - wurden erst dadurch wirksam, daß sich darüberhinaus Betroffene und Interessierte organisieren, die gemeinsam ihre Argumentationen erarbeiteten und stärkten, das Thema propagierten, MdBs anschrieben und ansprachen...

Probleme und Perspektiven eines politischen Vorgehens

Der Jurist Paul Tiedemann macht in seinem für das Thema zentralen Buch einen weiteren Gesetzesvorschlag, mit dem er aus allen Vorhaben und Prozessen der Vergangenheit die Lehren zieht: "Gesetz zur Sicherung der Gewissensfreiheit auf dem Gebiet des Abgabenrechts (GSGA)".(22) Der Vorschlag versucht die Idee, die schon hinter dem neuformulierten Grundgesetzartikel von 1994 stand - Gewissensfreiheit in Steuerfragen -, in einfacher Gesetzesform umzusetzen. Damit liegt also ein ausformulierter, fundiert begründeter Entwurf auf dem Tisch. Es stellt sich also mal wieder die Strategiefrage: Wie läßt sich ein erneutes parlamentarisches Vorhaben angehen? Naheliegend wäre es, über eine Regierungsfraktion bzw. über diejenige der Regierungsfraktionen, in deren Reihen sich genau die Leute wiederfinden, die die Vorhaben der Jahre '86, '91 und '94 vorangetrieben haben, damals noch als Oppositionsvorlagen vorzugehen. Hier ließe sich eine Menge konkreter Personen bei ihren [früheren] Worten und Taten nehmen und auf einen Neuanlauf "verpflichten", der dann als Vorlage einer Regierungsfraktion gute Chancen auf eine Mehrheit hätte. Wäre vielleicht die Möglichkeit einer ministeriellen Vorlage denkbar? L. Volmer, der als zuständiger Grünen-Sprecher den Entwurf 1986 unterschrieb, ist heute Staatsminister im Auswärtigen Amt. Hier käme begünstigend der ganze bürokratische Apparat des Ministeriums mit seinem juristischen Know-How hinzu, der im Sinne der Vorlage eingespannt werden könnte, um diese juristisch "hieb- und stichfest" zu machen.

Es bleibt die Initiative über die derzeit antimilitaristisch einschlägige Oppositionsfraktion der PDS. In der Sache besteht damit wenig Hoffnung: Selbst Oppositionsvorlagen, die von der Idee her der Mehrheit (d.h. der Regierung) sinnvoll erscheinen, versanden erfahrungsgemäß in den Aussschüssen und tauchen bestenfalls irgendwann als Regierungsvorlagen wieder auf. Die Oppostitionsvorlage wäre allenfalls symbolisch wirksam zu machen - falls sie begleitet würde von konkreter Aktion, bspw. der demonstrativen Steuerverweigerung der Fraktionsangehörigen. Abgeordnete in den Landtagen sowie die letzten Aufrechten bei den Bündnisgrünen könnten das Thema dauerhaft und mit einiger symbolischer Bedeutung auf die Tagesordnung bringen, indem sie ihr Gewissen prüfen und die notwendigen Konsequenzen ziehen. Gelingt es, das Thema immer wieder im Zusammenhang Grundrechte-Gewissensfreiheit zu diskutieren, dann besteht sogar die Möglichkeit, einzelne Sympathisanten (23) aus weiteren Parteien anzusprechen.

Nichts faßt den notwendigen Zusammenhang der individuellen Praxis und des gemeinsamen politischen Vorgehens besser zusammen als der bedingt noch heute gültige Spruch von Erhard Eppler aus dem Jahre 1991: "Werden Sie zwei Millionen, dann müssen wir ein Gesetz machen." Bedingt: Nach einem weiteren Jahrzehnt in erster Linie medial vermittelter und auf der Grundlage symbolisch gültiger Zusammenhänge ausgetragener Politik wird immer klarer: So wichtig die unzähligen privaten Einzelfälle sind, um Druck "von unten" zu erzeugen - ein einziger medienwirksam skandalisierter und somit öffentlicher Fall eines "Promis" wiegt tausend- oder millionenfach schwerer. Je nachdem ob tageszeitung oder Tagesschau berichten. eus

Literatur:
Krauß, W. (Hg.): Was gehört dem Kaiser? : Das Problem der Kriegssteuern, Weisenheim am Berg (Agape Verl.) 1984 Tiedemann, P.: Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, Hildesheim [u.a.] (Olms) 1991

Links:
Ralf Cüppers: Wie verweigere ich die Kriegssteuerzahlungen? http://www.dfg-vk.de/abruestung/abrsteue.htm
Datenbank Gewissensfreiheit http://www.rz.uni-frankfurt.de/~pati/index.htm#steuer
Gesammelte Links zum Thema ‚Friedenssteuer': http://www.dfg-vk.de/links/book18.htm

Anmerkungen:
(1) Einen guten Interneteinstieg zum Thema bietet eine Linkliste bei http://www.dfg-vk.de/links/ book18.htm, Verweigerungsstatistiken bei http://www.dfg-vk.de/Zivildienst/kdvzahl.htm
(2) vgl. Tiedemann, 96
(3) Dominique Saillard: Konferenzbericht: Kriegssteuerverweigerung: ein Recht oder eine Pflicht? in: ami 11/94, 33f.
(4) http://home.earthlink.net/~rpackard/
(5) Übersicht über Normen, Gesetzentwürfe, Literatur, Rechtsprechung und Kontaktadressen: Datenbank Gewissensfreiheit, http://www.rz.uni-frankfurt.de/~pati/index.htm#steuer
(6) http://www.quakers.net/nwfs/szp.html
(7) Wer Steuern zahlt, finanziert Rüstung, in: ami 5/92, 33ff.
(8) http://www.quakers.net/nwfs/index.html
(9) So gibt es die Friedenssteuer-Nachrichten zweimal jährlich bei Uta Pfefferle, Auwaldstr. 67, 79110 Freiburg, tel 0761/167-11 (fax -63) für 20 DM.
(10) Beispielfälle stellen ein hilfreiches Mittel dar, auch die ami dokumentierte im Wortlaut: Keine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, in: ami 7-8/92, 25f.
(11) Friedenspreis für Aristide und Netzwerk Friedenssteuer, in: ami 11/93, 39ff.
(12) Diese Zahl nennt der Gesetzesentwurf von 1991, BT-Drucksache 12/74, S. 5.
(13) Dokumente abrufbar bei http://www.parlamentsspiegel.de/hyperdoc/parla_index.htm
(14) Tabelle in Anlehnung an die sehr ausführlichen Kommentierungen der Gesetzesentwürfe durch den Juristen Paul Tiedemann: Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, Hildesheim [u.a.] (Olms) 1991
(15) Auch die Bewegung in den USA stützt sich zunehmend auf das Konzept des "Religious Freedom" - der antimilitaristische Impetus tritt dabei zugunsten der bürgerrechtlichen Orientierung (und der Akzeptanz über die politischen Lager hinweg) zurück.
(16) Art. 4,1 GG: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
(17) vgl. Tiedemann, P.: Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, Hildesheim [u.a.] (Olms) 1991, 82ff.
(18) Die Texte finden sich bei http://www.rz.uni-frankfurt.de/~pati/21_000.htm.
(19) Netzwerk Friedenssteuer: Rechtsanwalt Kierig, Konto Nr. 800 0085, Ökobank Frankfurt (BLZ 500 901 00)
(20) Ralf Cüppers: Wie verweigere ich die Kriegssteuerzahlungen? http://www.dfg-vk.de/abruestung/abrsteue.htm
(21) 39 Fälle von 1958 bis 1997 ‚rezensiert' und katalogisiert http://www.rz.uni-frankfurt.de/~pati/24_000.htm, 14 Fälle von 1982 bis 1986 sind dokumentiert in Tiedemann, 109ff. Derzeit (April 2000) sind mindestens vier Fälle anhängig bei den Finanzgerichten München, Heidelberg, Gotha und Freiburg.
(22) Tiedemann, 147ff.
(23) Peter Conradi (SPD) machte immer wieder den Minderheitenstandpunkt innerhalb seiner Partei klar und formulierte ihn auch in den BT-Debatten. Auch linksliberale bzw. grundrechte-liberale FDPler und FDPlerinnen kommen hier als Bündnispartner in Frage.
 

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