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  Prozeßwelle gegen Anti-Kriegsaufrufer/innen    Dokumentation des Aufrufs im -Format (76KB)
 
Gegen mehr als 90 UnterzeichnerInnen des Aufrufs wird derzeit strafrechtlich nach § 111 StGB "öffentlicher Aufruf zu einer Straftat" ermittelt. Es ergingen bereits Strafbefehle zwischen 2.500 und 7.000 DM. Der Paragraph selbst - als sog. "Gummi-Paragraph" bei kritischen Juristen/innen umstritten - und das Vorgehen per Prozeßwelle zielen auf die Einschüchterung und Zermürbung politischen Non-Konformismus'. Vergleichbare Prozeßwellen gab es z.B. nach Tschernobyl (gegen AKW-Gegner) und während des Zweiten Golfkrieges. 

In den bisher angelaufenen Prozessen haben unterschiedliche Richter unterschiedliche, sich zum Teil widersprechende  Urteile gefällt. Siehe unsere Prozeßberichterstattung der Prozesse bis einschließlich 13. Dezember 1999

Bisher (25.4.2000) stehen 28 Freisprüchen 6 Verurteilungen gegenüber. In den Begründungen der Freisprüche überwiegen Meinungsfreiheit und Verbotsirrtum.
In einer einzigen Urteilsbegründung stellte ein Richter klar fest, daß der Krieg rechtswidrig war und nicht der Aufruf. Die schriftliche Begründung stellt klar dar, daß der Kosovo-Krieg und insb. die deutsche Beteiligung daran völkerrechts- und verfassungswidrig waren. Genaueres in unserem Artikel in ami 5/00: Deutscher Richter verurteilt Krieg - nicht Kriegsgegner. Außerdem dokumentieren wir die Anklage der Staatsanwaltschaft - im Anschreiben fälschlicherweise sogar wegen 'Volksverhetzung' (falscher Textbaustein?!).

Einen weiteren Höhepunkt judikativer Kriegsrechtfertigungsmechanismen stellt die Revisionsrechtfertigung der Oberstaatsanwaltschaft dar, ein besonders eindrucksvolles Dokument der selbstauferlegten Blindheit gegenüber Staatskriminalität seitens des Oberstaatsanwaltes. 
Grundlegenden Fragen weicht der Oberstaatsanwalt keineswegs aus. Allerdings klammert er die Frage nach der Völker- und Grundrechtswidrigkeit des Jugoslawien-Krieges ausdrücklich aus und argumentiert stattdessen, warum Soldaten auch bei völkerrechtswidrigen Befehlen zu gehorchen haben: "Die Völkerrechtswidrigkeit eines Befehls führt nur dann zu dessen Unverbindlichkeit, wenn die Schwere des Rechtsbruchs mit kriminellem Unrecht gleichzusetzen ist, was jedoch hier erkennbar [Unterstreichung im Original, ami] nicht der Fall ist." Weitere Details nachzesen in der Revisionsrechtfertigung.
 
 

Und die Prozeßwelle wogt weiter:


Folgende Gerichtstermine sind zur Zeit bekannt (wenn nicht anders angegeben: Amtsgericht Tiergarten):
  • LG: Armin Lauven: Donnerstag, 2. November 2000 um 10.00, Raum 729
  • AG: Ekki Forberg: Mittwoch, 29. November um 9.00, Raum II/C 201, Wilsnacker 4
  • LG: Martin Singe: Donnerstag, 14. Dezember 2000 um 9.00, Raum B 305
  • LG: Wolf-Dieter Narr, Donnerstag, 14. Dezember 2000 um 12.30, Raum 409
Stand: 27.10. 2000
 
 
Unbedingt Personalausweis mitbringen!!
 
Links 
Justizposse 4. Akt: Freispruch wegen Aufruf zur Desertion PRESSEINFO der  Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, Oranienstraße 25 - 10999 Berlin - Tel: 030/61500530 - Fax: 030/61500529
Fahnenflucht: dritter Freispruch Bei einem weiteren Prozess um den Aufruf zur Fahnenflucht hat sich die Auffassung, Desertion sei auch im Falle eines
völkerrechtswidrigen Einsatzes strafbar, nicht durchgesetzt
6.1.2000 taz Berlin lokal, Jeannette Goddar
Soldaten dürfen auch Nein sagen Gericht sprach Wolfgang Kaleck vom Vorwurf des Fahnenflucht-Aufrufs frei. Während des Kosovo-Krieges hatte der Anwalt einen entsprechenden Appell in der ta* unterschrieben
20.11.1999 taz, Christoph Rasch
Strafe für Aufruf zur Fahnenflucht 18.11.1999 taz lokal
Aufruf zur Fahnenflucht legal Vor dem Berliner Amtsgericht endete der Prozess um einen Aufruf zur Fahnenflucht vom Kosovo-Krieg mit Freispruch. Strafbefehl gegen taz-Presseverantwortlichen abgelehnt
5.11.1999 taz, B. Bollwahn
Töten im Krieg: erlaubt - Aufruf zur Fahnenflucht: verboten. Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Graswurzelredakteure und AntimilitaristInnen. Bericht und Kommentar Graswurzelrevolution, mit Kampagnen-Adressen
Presseinfos der Kampagne
Dokumentation des Aufrufs im -Format (76KB)
weitere Infos und Koordination Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Aquinostr. 7-11
50670 Köln
Telefon: 0221/97269 -20 und -30; Fax: -31
mailto:Grundrechtekomitee@t-online.de

 

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